锂电池出口

2022-05-12

Ein Batteriehersteller exportierte zum ersten Mal Batterien nach Hamburg, Deutschland, und war daher mit den Ausfuhrdokumenten und -verfahren nicht vertrautSie kontaktierte unser Unternehmen per Internet für Exportunterstützung. Nach ausführlicher Besprechung mit dem Batteriehersteller gemäß den tatsächlichen Bedingungen der Ware haben wir die folgenden Exportlösungen bereitgestellt und den erfolgreichen Export der Produkte sichergestellt.

1. Wareninformationen:

1. Lithiumbatterien sind als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft.

2. Lithiumbatterien sind keine gefährlichen Chemikalien.

3. Der Hersteller ist verpflichtet, die Inspektionsergebnisse der Entry-Exit-Warenverpackungsleistung und die Zertifizierung für den Transport chemischer Güter zur Identifizierung der Ergebnisse von Einwegverpackungen bei den lokalen Zollbehörden in China gemäß den Verpackungsanforderungen des TDG zu beantragen .

4. Für den Export von Lithiumbatterien sind ein UN38.3-Prüfbericht und Sicherheitsdatenblätter erforderlich.

II. Herstellerinformationen

1.Es war das erste Mal für den Hersteller, seine Produkte zu exportieren, und sie ziehen an't haben das Recht für Import- und Exportgeschäfte.

2.Der Hersteller tut es'Ich kenne die Verpackungsanforderungen für DG zum ersten Mal nicht gut.

3. Der Hersteller ist mit den Ausfuhrverfahren nicht vertraut.

Wir bieten folgende Lösungen:

1. Unterstützung des Herstellers bei der Erledigung der Formalitäten für die Zollregistrierung und die Qualifizierung des Import- und Exportgeschäfts.

2. Unterstützung der Kunden beim Erwerb der Inspektionsergebnisse der Eingangs-Ausgangs-Warenverpackungsleistung.

3. Unterstützung von Kunden bei der Beantragung der Verwendungsbewertung von Verpackungen für den Export gefährlicher Güter beim Zoll.

4. Platz buchen bei the Reederei im Voraus während Zertifikatsverarbeitung, als Versandraum nach Europa Ist sehr gefragt. 

5. AnordnenDG-Lastwagen zur Fabrik, um Waren zu laden, und beaufsichtigen das Laden und die Verstärkung professionell.

6. Schifffahrtsanmeldungen rechtzeitig bei den Zoll- und Schifffahrtsbehörden abgeben.


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