Wie sollten gefährliche Güter gelagert und verwaltet werden?

2023-09-27

Die chemische Industrie ist eine Hochrisikobranche, die anfällig für Brände, Explosionen und andere Katastrophen ist.

 

Chemieunternehmen produzieren und lagern überwiegend brennbare, explosive, giftige oder ätzende Stoffe

Was sind die Hauptmerkmale gefährlicher Güter?

 

1. Brennbarkeit

Brennbare Gase, brennbare Flüssigkeiten, brennbare Feststoffe, spontan entzündliche Stoffe und nasse brennbare Gegenstände, organische Peroxide usw. in Sprengstoffen, komprimierten Gasen und verflüssigten Gasen können verbrannt werden, wenn die entsprechenden Bedingungen gegeben sind.

2. Explosiv

Gefährliche Güter wie Sprengstoffe, komprimierte und verflüssigte Gase, brennbare Flüssigkeiten, brennbare Feststoffe, selbstentzündliche Stoffe und nasse brennbare Gegenstände, Oxidationsmittel und organische Peroxide können aufgrund ihrer chemischen und brennbaren Eigenschaften Explosionsunfälle verursachen.

3. Korrosivität

Starke Säuren, Laugen und andere Substanzen können menschliches Gewebe, Metalle und andere Gegenstände schädigen. Der Kontakt mit menschlicher Haut, Augen, Lunge, Speiseröhre usw. führt zu Schäden am Epidermisgewebe und zu Verbrennungen. Verbrennungen innerer Organe können zu Entzündungen und sogar zum Tod führen.

4. Toxizität

Viele gefährliche Chemikalien können auf eine oder mehrere Arten in den menschlichen Körper und in Tiere gelangen. Wenn sie sich im menschlichen Körper in einer bestimmten Menge ansammeln, stören oder zerstören sie die normalen physiologischen Funktionen des Körpers, verursachen vorübergehende und dauerhafte pathologische Veränderungen und sogar Leben gefährden.

 

A. Grundvoraussetzungen für die Lagerung gefährlicher Güter

(1) Die Lagerung gefährlicher Güter kann in drei Arten unterteilt werden:

A. Isolierte Lagerung. Bezieht sich auf die Aufbewahrungsmethode, bei der ein bestimmter Abstand zwischen verschiedenen Gegenständen im selben Raum oder im selben Bereich eingehalten wird und Kanäle verwendet werden, um den Abstand zwischen nicht tabuisierten Materialien aufrechtzuerhalten.

B. Trennen Sie den Speicher. Bezieht sich auf die Lagerungsmethode im selben Gebäude oder im selben Bereich, mit Trennwänden oder Wänden, um es von verbotenen Materialien (chemische Materialien mit widersprüchlichen chemischen Eigenschaften oder unterschiedliche Feuerlöschmethoden) zu trennen.

C. Trennen und lagern. Die Lagerung gefährlicher Güter sollte in verschiedenen Gebäuden oder außerhalb von allen Gebäuden erfolgen.

 

(2) Je nach Leistung gefährlicher Güter, Zoneneinteilung, Klassifizierung, Unterlagerung. Alle Arten gefährlicher Güter dürfen nicht mit kontraindizierten Materialien vermischt werden.

 

(3) Rauchen und Feuerwerk sind in Gebäuden und Bereichen, in denen gefährliche Güter gelagert werden, strengstens verboten.

 

(4) Lagerleiter hochgiftiger Chemikalien müssen Folgendes erreichen:"vier ohne Garantien"und halten Sie sich strikt daran"fünf doppelt"System. (Der"vier keine Garantien"bedeutet kein Diebstahl, keine Unfälle, kein Verlust, keine Verstöße und Sicherheit. Der"fünf Paare"System bezieht sich auf Doppel-Transceiver, Doppelnutzung, Doppeltransport, Doppelsperre und Doppelkonto.)

 

 

B. Anforderungen an den Lagerort

(1) Das Gebäude, in dem gefährliche Güter gelagert werden, darf keinen Keller oder ein anderes unterirdisches Gebäude haben und sein Feuerwiderstandsgrad, die Anzahl der Stockwerke, die Grundfläche, die Sicherheitsevakuierung und der Feuerabstand müssen den einschlägigen staatlichen Vorschriften entsprechen.

(2) Bei der Festlegung von Lagerstätten und der Gestaltung von Gebäudestrukturen sollten nicht nur die einschlägigen nationalen Vorschriften eingehalten werden, sondern auch die Auswirkungen auf die umliegende Umwelt und die Anwohner berücksichtigt werden.

(3) Elektroinstallation von Lagerplätzen.

Feuerkraftanlagen in Gefahrgutlagergebäuden und -plätzen sollten den Bedarf an Feuerkraft vollständig decken und den einschlägigen Bestimmungen des Code for Fire Protection in Building Design (GB 50016-2014) entsprechen.

(4) Belüftung und Temperaturregulierung des Lagerraums.

In Gebäuden, in denen gefährliche Güter gelagert werden, müssen Lüftungsgeräte installiert und auf die Schutzmaßnahmen der Geräte geachtet werden.

Die Gebäudeabgasanlage zur Lagerung gefährlicher Güter muss mit einer Erdungsvorrichtung zum Ableiten und Ableiten statischer Elektrizität ausgestattet sein.

Lüftungskanäle müssen aus nicht brennbaren Materialien bestehen.

Lüftungskanäle sollten nicht durch feuerfeste Trennwände wie Firewalls verlaufen. Bei Bedarf sollten sie durch nicht brennbare Materialien getrennt werden.

Die Temperatur des Heizmediums der Gebäudeheizung zur Lagerung gefährlicher Güter sollte nicht zu hoch sein. Beispielsweise sollte die Warmwassertemperatur 60℃ nicht überschreiten. Dampfheizung und mechanische Heizung dürfen nicht verwendet werden.

Rohrleitungen und Geräte müssen aus nicht brennbaren Materialien bestehen.

 

C. Lagerungsvereinbarung und Lagerungslimit

(1) Die Anordnung der Gefahrgutlagerung hängt von der Gefahrgutklassifizierung, der Auflistung, dem Behältertyp, der Lagermethode und den Brandschutzanforderungen ab.

(2) Gefährliche Güter, die bei Feuer, Feuchtigkeit oder Flut zu Explosionen oder chemischen Reaktionen führen und giftige Gase erzeugen können, dürfen nicht im Freien oder in feuchten und durchnässten Gebäuden gelagert werden.

(3) Gefährliche Güter, die dem Sonnenlicht ausgesetzt sind und chemische Reaktionen zum Brennen, Explodieren, Zersetzen, Kombinieren oder Erzeugen giftiger Gase hervorrufen können, sollten in feuerfesten Gebäuden der Klasse I gelagert werden, und ihre Verpackung sollte Maßnahmen zur Lichtvermeidung treffen.

(4) Sprengstoffe dürfen nicht zusammen mit Gegenständen anderer Art gelagert werden, müssen isoliert und begrenzt gelagert werden, Lager dürfen nicht in Städten und Gemeinden errichtet werden und es muss außerdem ein gewisser Sicherheitsabstand zur Umgebung, zu Verkehrsadern und Stromleitungen eingehalten werden .

(5) Komprimiertes Gas und verflüssigtes Gas müssen von Sprengstoffen, Oxidationsmitteln, brennbaren Materialien, Selbstentzündungsmaterialien und korrosiven Materialien isoliert werden. Brennbares Gas darf nicht zusammen mit brennbarem Gas und hochgiftigem Gas gelagert werden, und Sauerstoff darf zur Lagerung nicht mit Öl und Fett vermischt werden. Der Behälter mit Flüssiggas ist ein Druckbehälter. Es muss ein Manometer, ein Sicherheitsventil, eine Notschneidvorrichtung und eine regelmäßige Inspektion vorhanden sein, ohne dass es zu einer Überlastung kommt.

(6) Brennbare Flüssigkeiten, nass brennende Gegenstände und brennbare Feststoffe dürfen zur Lagerung nicht mit Oxidationsmitteln vermischt werden und reduktive Oxidationsmittel müssen getrennt gelagert werden.

(7) Giftige Stoffe sollten an einem kühlen, belüfteten, trockenen Ort, nicht offen gelagert und nicht in der Nähe von sauren Stoffen gelagert werden.

(8) Bei ätzenden Gegenständen muss die Verpackung dicht sein, kein Auslaufen zulassen und die Koexistenz mit anderen Gegenständen strikt untersagen.

 

4. Wartung des Gefahrgutlagers

(1) Bei der Lagerung gefährlicher Güter sind Qualität, Menge und Verpackung der Güter streng zu prüfen und es dürfen keine Leckagen auftreten.

(2) Nach der Lagerung gefährlicher Güter sollten geeignete Wartungsmaßnahmen ergriffen werden und die bei der regelmäßigen Inspektion während der Lagerzeit festgestellten Qualitätsänderungen, Verpackungsschäden, Leckagen, Stabilisatormangel usw. sollten rechtzeitig behoben werden.

(3) Die Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Lager sollten streng kontrolliert, regelmäßig überprüft und bei Veränderungen rechtzeitig angepasst werden.

(4) Je nach Art der gelagerten Chemikalien sollte die Temperatur des Chemikalienlagers zwischen -10℃ und +35℃ kontrolliert werden.

 

Die sichere Lagerung gefährlicher Güter ist ein zentrales Glied beim Transport gefährlicher Güter.

Unten sehen Sie das Bild unseres eigenen Gefahrgutlagers.

How should dangerous goods be stored and managed?

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